Ablauf

Für die Ausbildung mit einem Übungstaferl sind seit 2006 neue Bestimmungen in Kraft. Das heißt, du benötigst zuerst für die Mindestschulung den Theoriekurs (32 Theorieeinheiten oder 8 Einheiten theoretische Mindestschulung) und 6 Fahrstunden in der Fahrschule. Anschließend kommst du mit deiner Begleitperson(en) (2 sind möglich) zu einer theoretischen Einweisung in die Fahrschule. Danach erhält man einen amtlichen Bescheid für die Übungsfahrten von der zuständigen Behörde (Standort der Fahrschule) mit der Post. Die L-Übungstafel bekommst du natürlich umsonst von uns. Deine Begleitperson(en) ist verpflichtet mind. 1000 km (mit einem Fahrtenprotokoll) mit dir zu fahren. Nach diesen 1000 Kilometern findet eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule statt.
Vor der praktischen Prüfung absolvierst du noch 5 Perfektionsstunden mit dem Fahrlehrer/in in der Fahrschule. Du entscheidest selbst, ob du die Praxisprüfung mit deinem Privatfahrzeug und einem Begleiter oder mit uns mit dem Fahrschulauto und Fahrlehrer absolvierst.

Für die theoretische Ausbildung bestehen 2 Möglichkeiten:

Voller Theoriekurs

Für die theoretische Ausbildung sind in diesem Fall 32 Theorieeinheiten vorgeschrieben. Es werden alle
Themen der theoretischen Ausbildung der Kl. B (Grundwissen und. Kl. B- Modul) in der Fahrschule gelehrt und erlernt. Der volle Theoriekurs besteht aus

  • 20 Theorieeinheiten Grundwissen
  • 12 Theorieeinheiten Kl. B

Mindestschulung Theorie

Für die theoretische Ausbildung sind in diesem Fall nur 8 Theorieeinheiten in der Fahrschule vorgeschrieben. Der Großteil der Theorie muss selbstständig im Eigenstudium erarbeitet und erlernt werden. Die Mindestschulung besteht aus:

  • 8 Theorieeinheiten ausgewählter Themen

Praktische Ausbildung

Bei der Dualen Ausbildung sind 12 Fahreinheiten (je 50 min) vorgeschrieben. Die praktische Ausbildung der Klasse B Dual zerfällt in

  • 3 Fahreinheiten Vorschulung
  • 3 Fahreinheiten Grundschulung
  • theoretische Einweisung der BegleiterInnen
  • 1000km Übungsfahrten privat
  • 1 Beobachtungsfahrt
  • 5 Fahreinheiten Perfektionsschulung.

Computerprüfung

findet am Mittwoch um 13.30 Uhr in unserer Fahrschule statt. Seit 2013 gibt es in Österreich die Modulprüfung. Jedes Modul (auch das Grundwissenmodul) ist eine eigene Prüfung und kann unabhängig vom Absolvieren eines anderen Moduls bestanden werden. Zur positiven Ablegung des Moduls müssen mindestens 80 % der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden. Zum Beantworten der Fragen hat jeder Kandidat pro Modul 30 Minuten Zeit zur Verfügung. Die behördlichen Gebühren betragen je Antritt zu einem Modul 5,50 Euro.

Praktische Fahrprüfung

kann erst mit 18 Jahren abgelegt werden. Bis dahin (spätestens 2 Tage vorher!) muss eine Erste Hilfe Kurs Bestätigung vorgelegt werden. An den Prüfungstagen muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgenommen werden!
Die Fahrpraxisprüfung besteht aus folgenden Teilen:

  • Fahrzeugüberprüfung
  • Übungsplatz (Einparken, Zielbremsung, etc.)
  • Prüfungsfahrt 25 Minuten im freien Straßenverkehr
  • Abschlussgespräch

Was darf ich mit der Klasse B lenken?

Mit dem B-Schein darfst du Kraftwagen bis zu 3500 kg höchstzulässigen Gesamtgewicht, mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Lenkerplatz) und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern lenken.
Mit der Führerscheinklasse B ist das Ziehen eines Anhängers unter folgenden Bestimmungen zulässig:

  • ein leichter Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse,
  • ein schwerer Anhänger, wenn dessen höchstzulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, und die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt.

Grundvoraussetzungen für die Klasse B

  • Du musst mindestens 17½ Jahre sein, um mit der Ausbildung beginnen zu können (Ausnahme L17).
  • Ärztliche Untersuchung (Ein Arzt kommt zu uns ins Haus!)
  • Verkehrszuverlässigkeit (wird von deiner zuständigen Behörde überprüft)

Voraussetzungen für BegleiterInnen (max.2 Personen)

  • Besonderes Naheverhältnis zur/zum BewerberIn
  • Besitz der Lenkerberechtigung der Kl.B (seit 7 Jahren)
  • Während der letzten 3 Jahre tatsächlich gefahren und
  • Innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften

Mehrphasenausbildung

Zwischen 2. und 4. Monat nach der praktischen Prüfung ist die erste Feedbackfahrt, zwischen 3. und 9. Monat ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining bei ÖAMTC oder ARBÖ und zwischen 6. und 12. Monat die zweite Feedbackfahrt (Spritsparfahrt) gesetzlich vorgeschrieben.

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