Klasse C, C+E

Der Führerschein der Klasse C umfasst

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge der Klasse D – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde (Code 105) oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient
  • die Lenkberechtigung für die Unterklasse F
  • die Lenkberechtigung für die Klasse C1

Mindestalter

Eine Lenkberechtigung für die Klasse C darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
1. das 21. Lebensjahr vollendet hat,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises gemäß Güterbeförderungsgesetz ist oder
3. das 18. Lebensjahr vollendet und den Lehrberuf “Berufskraftfahrer” erfolgreich abgeschlossen hat. Anderenfalls wird die Kl.C auf die Unterklasse C1 eingeschränkt (höchst zulässige Gesamtmasse von hicht mehr als 7500kg).

Diese Einschränkung auf die Kl.C1 gilt nicht für das Lenken von

  • Fahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden;
  • Fahrzeugen, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, Hochwasserschutz, der Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke, der Straßenbauämter, der Müllabfuhr, des Telegraphen- und Fernsprechdienstes, des Postbeförderungsdienstes oder von Rundfunk und Fernsehen eingesetzt werden;
  • Spezialfahrzeugen für ärztliche Aufgaben;
  • Fahrzeugen, die im Zirkus- oder Schaustellergewerbe verwendet werden
  • Fahrzeugen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden, und neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind
  • Fahrzeugen, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden.

Alterseinschränkung

Die Lenkberechtigung für die Klasse C darf nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Für vor 1997 ausgestellte Kl.C Führerscheine muss man bis zum 48.Geburtstag zur Untersuchung, ansonsten ist die Klasse auf C1 eingeschränkt. Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.

Der Führerschein der Klasse C+E umfasst

Zugfahrzeuge der Klasse C und alle damit unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gezogenen Anhänger

  • Die Lenkberechtigung für die Klasse B+E,
  • Die Lenkberechtigung für die Unterklasse C1+E,
  • Die Lenkberechtigung für die Klasse D+E, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt. Das Mindestalter für die Kl.D beträgt 21 Jahre.

Der Führerschein der Klasse C umfasst Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg …

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