Ablauf

Du kannst frühestens mit 15½ Jahren die L17-Ausbildung beginnen. Die Computerprüfung kann  gleich nach dem Theoriekurs absolviert werden. Für die privaten Ausbildungsfahrten mit einer Begleitung benötigst Du mindestens 26 theoretische Lektionen und 12 praktische Unterrichtseinheiten in der Fahrschule. Danach erhält man einen amtlichen Bescheid für die Ausbildungsfahrten von der zuständigen Behörde (Standort der Fahrschule) mit der Post. Die L17-Übungstaferl bekommst du natürlich umsonst von uns. Bei den Übungsfahrten ist ein Fahrtenprotokoll (amtliches Formular) mit den Unterschriften der jeweiligen beteiligten Personen zu führen. Am Fahrzeug muss eine Tafel mit der Aufschrift “L17 Ausbildungsfahrt” angebracht sein. Nach 1.000 km Übungsfahrt musst Du und die Begleitperson(en) zu einer “Begleitenden Schulung” (Fahrstunde und Analyse deiner Fortschritte bei deinen Ausbildungsfahrten) in die Fahrschule kommen. Dasselbe gilt nach 2000 absolvierten Kilometern Übungsfahrten. Nach den vorgeschriebenen 3.000 km mit Begleitperson(en) musst Du die letzten 3 Fahreinheiten und 1 Ausbildungsgespräch in der Fahrschule absolvieren.
Weiters kannst du mit dem L17-Taferl auch gleich die Ausbildung der Kl.A1 (Motoräder mit maximal 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg – Fahrpraxisprüfung ab dem 16. Geburtstag) absolvieren, die Computerprüfung für L17 (und Kl.A1) ist frühestens ab 15½ und der Zeitdauer des Theoriekurses möglich. Die Voraussetzungen für praktische Prüfung bei L17 sind der 17.Geburtstag und die 3000 km Ausbildungsfahrten (abgegebene Fahrtenprotokolle).

Sonstiges

Die 0,1 Promille-Grenze gilt für den Fahrschüler, die 0,5-Promille-Regelung für den Begleiter. Die Ausbildungsfahrzeuge sind vorne und hinten mit einem Schild ‘L17’ und der Aufschrift ‘Ausbildungsfahrt’ zu kennzeichnen. Du solltest Dich vorher mit Deiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen, um mögliche Probleme im Schadensfall abzuklären (Zusatzversicherungen!).

Großer Erfolg des B-Führerschein mit 17

Die Resultate sprechen für sich: Sowohl Jugendliche, Eltern als auch die Fahrschulen berichten durchaus positiv vom L17-Führerschein. Die durch die 3000 km Ausbildungsfahrten erreichte Praxis wirkt sich äußerst positiv auf das Fahrkönnen, wie etwa Blickverhalten oder Fahrzeugbeherrschung des Führerscheinneulings, aus.

Voraussetzungen für BewerberInnen

  • Vollendetes 15½. Lebensjahr
  • Verkehrszuverlässigkeit
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Ärztliche Untersuchung (Ein Arzt kommt zu uns ins Haus!)

Voraussetzungen für BegleiterInnen (max.2 Personen)

  • Besonderes Naheverhältnis zur/zum BewerberIn
  • Besitz der Lenkerberechtigung der Kl.B (seit 7 Jahren)
  • Während der letzten 3 Jahre tatsächlich gefahren und
  • Innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften

Mehrphasenausbildung

Bei L17 entfällt die erste Feedbackfahrt, zwischen 3. und 9. Monat nach der praktischen Prüfung ist ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining bei ÖAMTC oder ARBÖ und zwischen 6. und 12. Monat die zweite Feedbackfahrt (Spritsparfahrt) gesetzlich vorgeschrieben.

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